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Als Dienstleister für Vermittlung von Neubauprojekten kommen wir selber und unsere Kunden immer wieder in Berührung mit der Makler- und Bauträgerverodnung (MaBV). Neben einigen anderen Positionen regelt diese den Zahlungsplan des Kaufpreises beim Erwerb eines Produktes über einen Bauträger.
Der Weg über einen Bauträger ist für viele Bauherren eine interessante Alternative. Preisstabilität, Klarheit über den Zeitpunkt der Fertigstellung, kein Baumanagement notwendig. Es sprechen einige Vorteile für diese Art des Bauens. Die jeweiligen Handwerker werden vom Bauträger koordiniert und bezahlt. Zum Schutz des Bauherren, zahlt dieser den Kaufpreis des Neubaus jedoch nicht vor Baubeginn und auch nicht direkt im vollen Umfang. Die MaBV regelt diese Teilzahlungen. Sie regelt zudem auch, dass der Bauträger die ihm überlassenen Gelder nur für das jeweilige Bauprojekt einsetzt und nicht anderweitig verwendet. Der Zahlungsplan laut Makler- und Bauträgerverordnung listet insgesamt 13 verschiedene Gewerke auf. Allerdings darf der Bauträger nicht für jedes einzelne Gewerk eine Rechnung schreiben, er muss diese zu maximal sieben Teilzahlungen zusammenfassen.
Eine typische Aufteilung sieht wie folgt aus:
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