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Haftpflicht- und Hausratversicherung des Mieters

Ein häufig vernachlässigtes Thema zwischen Vermieter und Mieter ist der Abschluss einer Haftpflicht- und Hausratversicherung. Doch besonders bei der Vermietung von Eigentumswohnungen kann solch eine Versicherung vor Konflikten mit den anderen Eigentümern schützen. Entsteht etwa ein Wasserschaden in der Wohnung des Mieters, welcher auch darunterliegende Wohnungen beschädigt, kommt eine Haftpflicht-
versicherung für den Schaden auf. Fehlt die Versicherung des Mieters, kann dies zu langwierigen Streitigkeiten führen. Eine Hausratsversicherung bezahlt darüber hinaus bei einem Einbruch die Beseitigung von Einbruchsschäden an der Eingangstür, welche als Gemeinschaftseigentum grundsätzlich in der Verantwortlichkeit der Eigentümer-
gemeinschaft liegt. Auch wenn der Abschluss einer Haft- und Hausratsversicherung nicht verpflichtend ist, ist es dennoch jedem Mieter zu empfehlen. 

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