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Von der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vorgeschrieben. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse auf einer von grün bis rot laufenden Skala.
Man unterscheidet zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen, welche entweder auf den tatsächlichen Verbrauchswerten für Heizung und Warmwasser der letzten Jahre oder auf den technischen Angaben zum Haus basieren. Bei jeder Vermietung oder dem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis verpflichtend vorlegen. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden, die bei unsanierten Gebäuden einen großen Teil der Kosten ausmachen. Der Käufer oder Mieter der Immobilie erhält darüber hinaus ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises ausgehändigt.
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