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Dichtheitsprüfung am Abwasserkanal?

Die NRW-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag eine Änderung der Rechtslage vorgenommen.

Koalitionsvertrag: „Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und bei begründeten Verdachtsverfällen geben“. So steht es im Vertrag der die Grundlage für die Arbeit der NRW-Koalition bildet. Für private Grundeigentümer wäre dies eine wichtige Neuerung gegenüber der aktuellen Rechtslage.

Denn bislang gilt: Jeder Haus- und Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten muss seine privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen. Vor 1965 errichtete Abwasserleitungen mussten bis zum 31. Dezember 2015 überprüft werden. Private Abwasserleitungen, die nach 1965 errichtet worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Nicht das Alter des Hauses, sondern die Errichtung der privaten Abwasserleitung ist dabei maßgeblich. Der Kommune ist anschließend eine Dichtheitsbescheinigung vorzulegen.

Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag würde diese teure Verpflichtung auf einen deutlich kleineren Kreis von Eigentümern begrenzen.

Quelle:Haus und Grund

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