| Objektart |
Miete |
Kauf |
| Zimmer | 2 | --- | | Wohnung | 690 | 438 | | Haus | 71 | 866 | | Grundstück | 1 | 353 | | MFH/Rendite | --- | 196 | | Laden/SB-Markt | 136 | 23 | | Büro/Praxen/... | 321 | 34 | | Prod./Lager/... | 56 | 43 | | Gastronomie/... | 15 | 19 | | Land/Forstwi... | --- | 2 | | Sonstige Obj... | 13 | 10 |
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Haus in Kürten - Weiden Kaufpreis: 428.000 € mehr Infos |
Kontaktadresse:
Immobilienbüro Günter Starck GmbH In der Auen 88 51427 Bergisch-Gladbach Tel.: 0 22 04 / 92 44-0 Fax: 0 22 04 / 92 44-19
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Das ABC der Immobilie Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie!
                         
Gemeinschaftseigentum Eigentum der Gesamtheit der Wohnungseigentümer an dem Grundstück sowie den Teilen, Anlagen und Errichtungen eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen, die nicht im Sondereigentum der Wohnungseigentümer stehen.
Gemeinschaftsordnung In der Regel Bestandteil der Teilungserklärung. Regelt das Miteinander der einzelnen Wohnungseigentümer.
Gewährleistung Die Frist für Gewährleistungsansprüche auf Baumängel beträgt nach VOB nur 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die BGB-Variante im Kaufvertrag beurkundet wird.
Grundbuch Bei dem Amtsgericht geführtes Register, in dem die Besitz- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken festgehalten sind. Es genießt öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme des Grundbuches hat, sich auf die Eintragungen verlassen kann. Nur durch Eintragung in das Grundbuch wird man Eigentümer.
Grundbuchlasten Übernehmen Sie nach Möglichkeit immer ein lastenfreies (ohne Eintragungen) Grundbuch, da ansonsten wertmindernde Bedingungen zu Ihren Lasten gehen.
Grunderwerbssteuer
Eine bei Erwerb von Inländischen Grundstücken erhobene Steuer, die vom Erwerber zu tragen ist. Der Steuersatz beträgt einheitlich 5 % vom Erwerbspreis. Steuerbefreiung im wesentlichen bei Erwerb von Verwandten in gerader Linie und vom Ehepartner.
Grundpfandrechte Ein Grundpfandrecht ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Es ermöglicht, dass Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) als Kreditsicherheiten für Realkredite verwendet werden können. Grundpfandrechte sind die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Alle Grundpfandrechte müssen im Grundbuch in Abt. III eingetragen sein.
Grundschuld Dingliche Sicherheit für eine Forderung für die das Grundstück haftet. Sie ist im Unterschied zur Hypothek vom Bestand der zugrunde liegenden Forderung unabhängig.
Grundschuldeintragungen Prüfen Sie, ob Sie als Käufer bereits eingetragene Grundschulden übernehmen können. Insbesondere brieflose Grundschulden können unproblematisch übernommen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, evtl. ist die Grundschuld sogar zugunsten Ihres Kreditinstituts eingetragen. Sie können erhebliche Eintragungsgebühren des Notars und des Gerichtes sparen, der Verkäufer spart Löschungsgebühren. | |
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