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Objektart Miete Kauf
Zimmer2---
Wohnung690438
Haus71866
Grundstück1353
MFH/Rendite---196
Laden/SB-Markt13623
Büro/Praxen/...32134
Prod./Lager/...5643
Gastronomie/...1519
Land/Forstwi...---2
Sonstige Obj...1310
Südansicht
Haus in Kürten - Weiden
Kaufpreis: 428.000 €
mehr Infos
Kontaktadresse:

Immobilienbüro
Günter Starck GmbH
In der Auen 88
51427 Bergisch-Gladbach
Tel.: 0 22 04 / 92 44-0
Fax: 0 22 04 / 92 44-19


Service · Gesetze

Das ABC der Immobilie


Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie!

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Gemeinschaftseigentum
Eigentum der Gesamtheit der Wohnungseigentümer an dem Grundstück sowie den Teilen, Anlagen und Errichtungen eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen, die nicht im Sondereigentum der Wohnungseigentümer stehen.

Gemeinschaftsordnung
In der Regel Bestandteil der Teilungserklärung. Regelt das Miteinander der einzelnen Wohnungseigentümer.

Gewährleistung
Die Frist für Gewährleistungsansprüche auf Baumängel beträgt nach VOB nur 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die BGB-Variante im Kaufvertrag beurkundet wird.

Grundbuch
Bei dem Amtsgericht geführtes Register, in dem die Besitz- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken festgehalten sind. Es genießt öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme des Grundbuches hat, sich auf die Eintragungen verlassen kann. Nur durch Eintragung in das Grundbuch wird man Eigentümer.

Grundbuchlasten
Übernehmen Sie nach Möglichkeit immer ein lastenfreies (ohne Eintragungen) Grundbuch, da ansonsten wertmindernde Bedingungen zu Ihren Lasten gehen.

Grunderwerbssteuer
Eine bei Erwerb von Inländischen Grundstücken erhobene Steuer, die vom Erwerber zu tragen ist. Der Steuersatz beträgt einheitlich 5 % vom Erwerbspreis. Steuerbefreiung im wesentlichen bei Erwerb von Verwandten in gerader Linie und vom Ehepartner.

Grundpfandrechte
Ein Grundpfandrecht ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Es ermöglicht, dass Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) als Kreditsicherheiten für Realkredite verwendet werden können. Grundpfandrechte sind die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Alle Grundpfandrechte müssen im Grundbuch in Abt. III eingetragen sein.

Grundschuld
Dingliche Sicherheit für eine Forderung für die das Grundstück haftet. Sie ist im Unterschied zur Hypothek vom Bestand der zugrunde liegenden Forderung unabhängig.

Grundschuldeintragungen
Prüfen Sie, ob Sie als Käufer bereits eingetragene Grundschulden übernehmen können. Insbesondere brieflose Grundschulden können unproblematisch übernommen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, evtl. ist die Grundschuld sogar zugunsten Ihres Kreditinstituts eingetragen. Sie können erhebliche Eintragungsgebühren des Notars und des Gerichtes sparen, der Verkäufer spart Löschungsgebühren.