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Objektart Miete Kauf
Zimmer1---
Wohnung567613
Haus541095
Grundstück5435
MFH/Rendite2188
Laden/SB-Markt11723
Büro/Praxen/...35151
Prod./Lager/...9359
Gastronomie/...1036
Land/Forstwi...---6
Sonstige Obj...812
Büro/Praxen/Ausst.-Räume in Langenfeld - Immigrath
Kaufpreis: 475.000 €
mehr Infos
Kontaktadresse:

Immobilienbüro
Günter Starck GmbH
In der Auen 88
51427 Bergisch-Gladbach
Tel.: 0 22 04 / 92 44-0
Fax: 0 22 04 / 92 44-19


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Aktuell:

Nachträgliche individuelle Vereinbarung über Endrenovierung wirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2009 entschieden, dass eine im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte Verpflichtung des Mieters zur Endrenovierung auch dann wirksam möglich ist, wenn die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam ist (Urteil vom 14. Januar 2009, Az. VIII ZR 71/08). 

Voraussetzung dafür sei, dass es sich tatsächlich um eine individuell ausgehandelte Vereinbarung handele, die mit der unwirksamen Vertragsklausel kein einheitliches Rechtsgeschäft bilde, erläuterten die Richter. Im verhandelten Fall hatten sich Mieter und Vermieter drei Wochen nach Mietvertragsabschluss in einem Wohnungsübergabeprotokoll darüber geeinigt, dass der Mieter die Wohnung in renoviertem Zustand zu übergeben habe. Der Mietvertrag selbst enthielt eine unwirksame, weil starre Regelung zu Schönheitsreparaturen.

Quelle: IVD